Contractual relationship

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Remonon, den Soldaten der NATO-Streitkräfte, Dritten Unternehmen (Lieferanten) und den NATO-Streitkräften. Diese ABG existieren in englischer und deutscher Sprache geschrieben. Im Fall von Widersprüchen geht die deutsche Version vor.

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Remonon ist eine Plattform, die dem Nutzer umsatzsteuerfreien Einkauf in Deutschland umsatzsteuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen die ihren umsatzsteuerrechtlichen Sitz in Deutschland haben, ermöglicht.
  2. Remonon stellt dem „Nutzern“ ein technisches System über das Internet zur Verfügung, das aus Software und entsprechender Applikation für (mobile) Endgeräte und einem ebenfalls online bereitgestellten Speicherplatz besteht. Der „Nutzer“ kann das „System“ kostenfrei für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit Remonon nutzen. Den Funktionsumfang des „Systems“ bestimmt Remonon.
  3. Remonon legt großen Wert auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der „Nutzer“ und stellt daher sicher, dass für die Verarbeitung persönlicher Daten ausschließlich Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Das von Remonon ausgewählte Rechenzentrum, die AWS-Cloud des Anbieters Amazon Web Services, SARL , mit Sitz in L-1855 Luxemburg, 38 Avenue John F. Kennedy, ist zertifiziert als „Geprüftes Rechenzentrumsmanagement nach ISO 27001“.
  4. Die vorliegenden Bestimmungen beinhalten die allgemeinen Regelungen und Lizenzbestimmungen zur Überlassung des „Systems“, die jeweils für die unten aufgeführten Verträge von Remonon Anwendung finden. Die Bestellung von Apps für mobile Endgeräte sowie die Abwicklung von kostenpflichtigen In-App-Bestellungen unterliegen zusätzlich den Bestimmungen der Betreiber des jeweiligen App-Stores. Außerdem sind für diese Apps für mobile Endgeräte einige Besonderheiten zu beachten; diese sind im Folgenden jeweils dargestellt.

§ 2 VERTRAGSBESTANDTEILE UND DEFINITIONEN

  1. Geltungsbereich dieser AGB und Abwehrklausel
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Remonon gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Nutzers“, des Käufers und der Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil. Zusätzliche ergänzende Bedingungen zur Nutzung von Remonon, die zwischen etwaigen „Partnern“ und „Nutzern“ vereinbart wurden oder die „Partner“ für die Nutzung von Remonon zur Kommunikation mit „Nutzern“ zwingend vorsehen, bleiben im Verhältnis zwischen „Partnern“ und „Nutzern“ unberührt.
  2. Definitionen
    Remonon“ ist ein Full-Service-Einkaufsdienstleister mit und durch den der „Nutzer“ Waren und Dienstleistungen beziehen kann. Remonon wird von der NOVAT GmbH, Am Gründerzentrum 1, 96550 Grafenwöhr, HRB 5638, Amtsgericht Weiden i. d. Opf. angeboten.
    Remonon App“ bezeichnet die mobile Webapplikation des Remonon-Einkaufssystems.
    Software“ sind die überlassenen (Computer-)Programme, nämlich die Webserverapplikation „Remonon“ und die mobilen Applikationen für mobile Endgeräte in ihrer jeweils dem „Nutzer“ überlassenen Fassung.
    Nutzer“ ist der als Vertragspartner von Remonon jeweils berechtigte Nutzer der „Software“. Dies sind -aber nicht nur- in Europa stationierte Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Sie haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der materiellen Voraussetzungen für die NATO-Streitkräfte stellvertretend umsatzsteuerbefreit einzukaufen. Dabei kauft der Nutzer alle Waren und Dienstleistungen über Remonon für die NATO-Streitkräfte.
    Käufer“ sind die NATO-Streitkräfte. Sie sind alleiniger Vertragspartner von Remonon, wenn ein Nutzer über Remonon bei Lieferanten einkauft. Die Käufer kaufen in Ausübung ihrer fiskalischen Tätigkeit über den Nutzer ein. Für die NATO-Streitkräfte handeln die amtlichen Beschaffungsstellen. Die amtlichen Beschaffungsstellen sind im dem BMF-Schreiben vom 11.03.2022 – III C 3 – S 7492/19/10001 :004, (2022/0209264) definiert. Der Käufer ist Unternehmern i. S. des § 14 BGB (Hilfsgeschäfte der Verwaltung).
    NATO-ZAbk“ Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959, (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218), ergänzt das NATO-Streitkräftestatut von 1951. Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO-Streitkräfte, darunter Privilegierungen, Immunitäten, zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen. Entscheidend sind vorliegend die Thematiken der Zoll- und Steuerpflicht (Umsatz- und Verbrauchssteuern).
    Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk räumt wiederum den NATO-Truppenmitgliedern die Möglichkeit ein, unter Einhaltung der materiellen Voraussetzungen für die NATO-Streitkräfte stellvertretend umsatzsteuerbefreit einzukaufen. Darin eingeschlossen sind Leistungen, die unmittelbar an die Truppe und das zivile Gefolge für militärische oder dienstliche Zwecke bewirkt werden. In diesen Fällen wird der Beschaffungsauftrag unmittelbar von der amtlichen Beschaffungsstelle im Auftrag der NATO-Streitkräfte erteilt. Hierzu gehören Leistungen, die zum privaten Ge- oder Verbrauch durch die Mitglieder der Streitkräfte, des zivilen Gefolges oder deren Angehörige bestimmt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistung von einer amtlichen Beschaffungsstelle für die berechtigte Person den Berechtigten in Auftrag gegeben worden ist. In diesen Fällen liegen grundsätzlich zwei Leistungen vor. Die Leistung des Lieferanten an Remonon, vertreten durch den Nutzer als Stellvertreter, zum Anderen die Leistungen von Remonon an die NATO-Streitkräfte als Leistungsempfänger, vertreten durch den Nutzer. Die NATO-Streitkräfte sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
    NF1-Form“ bezeichnet das Formular „AEF-215-6B, U.S. FORCES ORDER FORM FOR GERMAN VALUE ADDED TAX FREE. MERCHANDISE AND SERVICES“. Der Nutzer kann nur dann die bei Lieferanten vorausbezahlte Umsatzsteuer von Remonon erstattet erhalten, wenn er mit der Vorlage eines auf Ihn personalisierten NF1-Form seine Berechtigung gemäß NATO-ZAbk zum Einkauf als Stellvertreter für die NATO-Streitkräfte Remonon gegenüber nachweisen kann. DAS NF1-Form ist dreigliedrig aufgebaut. Es besteht aus dem Bestellformular, dem Abwicklungsschein (Formular für Umsatzsteuer, Formular für Zölle und Verbrauchssteuern) sowie der Empfangsbestätigung.
    Lieferant“ sind sämtliche dritten Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen anbieten und bei denen über Remonon Waren und Dienstleistungen bezogen werden.
    Dritter“ ist jeder andere, dem durch Remonon keine Rechte zur Nutzung des „Systems“ überlassen wurden.
    Daten“ sind Daten, die der „Nutzer“ mithilfe des „Systems“ erstellt und/oder mittels den vertragsgegenständlich überlassenen Leistungen und Produkten von Remonon verarbeitet.
    Knotenpunkt“ ist der Übergabepunkt vom Rechenzentrum in Datennetze, die rechtlich nicht Remonon zuzuordnen sind, wie insbesondere das Internet.
    System“ ist das serverseitige Datenverarbeitungsprogram im Hintergrund des Betriebs der Remonon App.
    Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen am „Knotenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfenster“.
    Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten die vertragsgegenständlichen Leistungen dem „Nutzern“ wie vereinbart nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung stehen.
    Apple“ bezeichnet die Apple Inc oder ein sonstiges Unternehmen der Apple-Unternehmensgruppe.
    Google“ bezeichnet die Google Inc, die Google Ireland Ltd., die Google Commerce Ltd., die Google Asia Pacific Pte. Ltd. oder ein sonstiges Unternehmen der Google-Unternehmensgruppe.
  3. Besondere Regelung für mobile Apps
    Lädt der „Nutzer“ die Remonon-App so begründet dieser Vertrag keinerlei Rechtsbeziehung zwischen dem „Nutzer“ und Google bei Android-Apps oder Apple bei iOS-Apps. Insbesondere ist Remonon gegenüber dem „Nutzer“ allein verantwortlich für etwaige Wartungs- oder Supportleistungen oder Fehlerbehebungen bezüglich der „Software“.

§ 3 NUTZUNG

  1. Registrierung
    Um unseren Service nutzen zu können, muss der Nutzer sich auf der Remonon App registrieren. Remonon überlässt dem „Nutzern“ für die Laufzeit dieses Vertrages das bezeichnete „System“. Die technischen Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Remonon Systems. Das „System“ wird zu folgendem vertragsgemäßen Gebrauch überlassen: Der „Nutzer“ darf mittels des „Systems“ eigene oder fremde Dateien organisieren. Der Funktionsumfang des „Systems“ ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das „System“ ist mit jedem handelsüblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Browser zugänglich. Die für den Betrieb der Apps erforderliche Systemumgebung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen App Stores.
  2. Anmeldeprozess
    Bei der Anmeldung muss der „Nutzer“ in der Remonon App entsprechende Daten eintragen, um seine Berechtigung zum Einkauf für den Käufer im Rahmen der Bestimmungen von Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk bei Remonon nachzuweisen. Es sind hier z. B. folgende Daten einzutragen: Vollständiger Name (Vor- und Zuname), Militärischer Rang, persönliche Adresse, Geburtsdatum (zum Zwecke der Alterskontrolle), US-Military Adresse Empfangsdienststelle (Rechnungsadresse der Armee) sowie den Gültigkeitszeitraum der NF1-Forms.Mit der vollständigen Eintragung und erfolgreichen Prüfung der Angaben auf ihre Richtigkeit durch Remonon, erfolgt die Freischaltung des Nutzers für den Service von Remonon. Die Berechtigung zum Einkauf für den Käufer wird mit jedem neuen NF1-Formular geprüft, das über die Remonon App hochgeladen wird.
  3. Beschaffung des NF1-Forms bei der Beschaffungsstelle
    Das NF1-Form erhält der Nutzer bei seiner Beschaffungsstelle. Auf dem Bestellschein, also der Seite 1 des NF1-Forms, ist die Unterschrift des Nutzers im dafür vorgesehenen Feld mit seinem vollständigen Namen erforderlich. Durch die Unterschrift unter dem NF1-Form und dessen Zusendung an Remonon, bestätigt der Nutzer seine Berechtigung, von der Umsatzsteuerbefreiung bei Einkäufen nach dem NATO-ZAbK Gebrauch machen zu dürfen. Zudem besteht die Möglichkeit das NF1-Form über die US-Army auch digital zu beantragen. Weiterführende Informationen stellt Remonon auf https://remonon.com bereit.
  4. Hochladen des NF1-Forms
    Der Nutzer muss das ausgefüllte NF-1 Form in digitaler Kopie in der Remonon-App hochladen. Die Bevollmächtigung des Nutzers gilt bereits dann, wenn (noch) kein NF1-Formular vorliegt. Der Nutzer versichert, dass ihm dieses vorliegt und er es innerhalb der Frist einscannt. Damit kann der Nutzer schon vor dem Hochladen einkaufen. Der Nutzer versichert ferner dass das von ihm fotografierte NF-Form echt ist und er zu dessen Nutzung berechtigt ist.
  5. Überprüfung der Identität
    Die Nutzung der Remonon App setzt die Prüfung der Identität des Nutzers voraus. Remonon prüft den Ausweis des Nutzers auf seine Hierzu bedient sich Remonon eines Plugins des Dienstleisters Veriff.

§ 4 EINKAUF BEIM LIEFERANTEN

Beim Einkauf über Remonon schließt der Nutzer mit Lieferanten von ihm vorausbezahlte Verträge für Remonon als Vertragspartner ab.

  1. Wirksamkeit
    Diese Verträge werden erst mit Zustimmung von Remonon wirksam. Nachdem der Nutzer den entsprechenden Kaufbeleg über die Remonon-App hochgeladen hat, werden diese von Remonon auf ihre Korrektheit geprüft. Hier erfolgt in erster Linie eine Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen für die Zurechnung zum Käufer im Sinne des NATO-ZAbk. Insbesondere erfolgt eine Prüfung ob die in Ziff. 3.1. genannten Ausschlusskriterien einem erfolgreichen Vertragsschluss mit dem Käufer entgegenstehen.
    Die Berechtigung zum Einkauf über Remonon gilt immer nur für zukünftige Einkäufe und für das jeweilige kalendarische Monat als Abrechnungsintervall.
  2. Handlungsrahmen
    Beim Einkauf vom Lieferanten über Remonon handelt der Nutzer als Stellvertreter von Remonon gem. § 164ff. BGB entsprechend dieses Handlungsrahmens.
    Für eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Nutzers sind folgende Vorgaben daher dringend einzuhalten.
    1. Ausgeschlossene Waren und Dienstleistung
      Der Nutzer darf von den Lieferanten über Remonon nur Produkte kaufen, die er sofort bezahlen kann und auch bezahlt. Ratenkäufe oder Dauergeschäfte wie Dienstleistungsverträge für Mobilfunkdienstleistungen (Handy, DSL-Vertrag etc.) sind untersagt. Der Nutzer darf nur selbst einkaufen (Berechtigter auf AEF NF1 Formular). Ausdrücklich ausgeschlossen sind Käufe, die nach AER 215-6 verboten sind.Zudem ist der Kauf folgender Waren und Dienstleistungen ebenfalls ausgeschlossen:
      • steuerfreier Kauf von Waren für nicht berechtigte Personen.
      • Käufe zur gewerblichen Verwendung durch den Nutzer (z. B. Heimarbeit, Arbeit als unabhängiger Auftragnehmer, Kauf und Reparatur von Autos zum Wiederverkauf usw.)
      • Kein Kauf von neuen oder gebrauchten Fahrzeugen zur Registrierung im deutschen Kfz-Zulassungssystem (steuerfreie Fahrzeuge müssen auf USAREUR registriert werden)
      • Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien.
      • Renovierung/Reparatur von Immobilien in Höhe von 2.500,00 EUR oder mehr ohne vorherige Genehmigung von IMCOM-Europe.
      • Renovierung/Reparatur von Immobilien bis zu 2.499,99 EUR, es sei denn, es handelt sich jeweils um mehrere geringfügige Reparaturen.
      • langfristige Verträge (Versorgungsunternehmen, Mobilfunkverträge, Fahrzeugleasing, etc.)
      • alle Verträge, aus denen anderen Verträge oder sonstige Verpflichtungen resultieren.
      • Teilzahlungen.
      • Laufzeitverträge.
      • Warenlieferungen und sonstigen Leistungen in Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder größeren Reparaturen.
      • Lieferung von Elektrizität, Gas (ausgenommen einmalige Lieferungen wie z.B. Propan).
      • Wasser oder Telekommunikationsleistungen (auf Basis von Langzeitverträgen).
      • E-Kommunikationsleistungen (auf Basis von Langzeitverträgen).
    2. Informationspflicht
      Der Nutzer ist im eigenen Interesse daran gehalten und verpflichtet, Lieferanten über die bestehende Bevollmächtigung ausdrücklich oder in anderer geeigneter Weise zu informieren. Er kann dies durch das Vorzeigen der Shopper ID in der Remonon App tun.
    3. Nur ein Formular pro Transaktion
      Der Nutzer darf nicht mehr als ein NF1-Formular pro Transaktion verwenden. Es ist z.B. unzulässig, ein Formular über 2300,00 EUR und ein zweites Formular über 1000,00 EUR auszustellen, um einen Rechnungsbetrag von 3300,00 EUR für eine einheitliche Warenlieferung abzudecken). Der Gesamtbetrag der Rechnung muss mit dem Gesamtbetrag auf dem NF1-Form übereinstimmen.
    4. Beleg
      Der Nutzer muss nach der Bezahlung die vom Lieferanten ausgestellten Belege in der App hochladen.
    5. Gültiger Beleg
      Der Nutzer versichert, dass es sich um einen gültigen Beleg handelt, der zum Vorsteuerabzug geeignet ist. Belege können bei der Abrechnung bis zum 4. Kalendertag des Folgemonats nach dem Einkauf hochgeladen werden.
    6. Sonderfall sofort verzehrbare Waren/sofort fällige Dienstleistungen
      Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle des Kaufs sofort verzehrbarer Waren wie z. B. bei einem Restaurantbesuch, den Beleg vor Verzehr in der App hochzuladen. Der Nutzer darf die Ware erst verzehren, wenn Remonon das Geschäft akzeptiert hat. Selbiges gilt bei Dienstleistungen wie einem z. B. einem Friseurbesuch, einer Reparatur in der Kfz-Werkstatt. In diesem Fall greift die Möglichkeit des Nachreichens von Belegen i. S. Ziff. 2.5 nicht.
    7. Pflicht zur Vernichtung des Originals
      Durch das Hochladen des Beleges wird dieser im Sinne der steuerrechtlichen Bestimmungen zur ersetzenden Scannen digitalisiert. Die physischen Originalbelege sind, sobald sie von Remonon freigegeben worden sind, umgehend zu vernichten.
  3. Einkäufe über 250,00 EUR
    Für Kaufbelegen über einem Kaufpreis von über 250,00 EUR für einen einzelnen Einkauf muss zwingend, bevor der Beleg hochgeladen wird, neben den Angaben des Lieferanten auch die Angaben der NOVAT GmbH, Am Gründerzentrum 1, 92655 Grafenwöhr, Umsatzsteuer ID als Käufer stehen. Ansonsten ist eine Geltendmachung der Umsatzsteuerbefreiung i. S. des Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk ausgeschlossen.
  4. Direktgeschäft mit dem Händler
    Ein umsatzsteuerpflichtiges Direktgeschäft zwischen dem Nutzer und dem Händler, beim dem eine umsatzsteuerfreie Leistung von Remonon ausgeschlossen ist kommt zustande, wenn:
    • Der Nutzer es unterlässt, die in Ziff. 2.2. genannte Information bzgl. des Handelns als Stellvertreter für Remonon dem Lieferanten mitzuteilen.
    • Remonon den vom Nutzer vorgelegten Kaufbeleg nicht akzeptiert, weil dieser entweder unrichtig oder unleserlich ist oder der Einkauf entweder unseren Bedingungen insbesondere in Ziff. 2.1. oder den Bedingungen der US-Armee widersprechen, kann Remonon die Geltung dieses Geschäfts gegenüber sich ablehnen. Für diesen Fall erfolgt in der Remonon App die Information über das Zustandekommen eines Direktgeschäfts des Nutzers mit dem Lieferanten. oder die Aufforderung, den Beleg erneut einzureichen, etwa im Falle schlechter (Bildqualität). Grundsätzlich ist ein Beleg nur einmal einzureichen.
  5. Sammelrechnung
    Der Nutzer erhält eine auf die Beschaffungsstelle ausgerichtet Sammelrechnung. In der Sammelabrechnung werden alle Einkäufe des Abrechnungsmonats gesammelt erfasst und abgerechnet. Durch das Einsenden des vorausbezahlten Beleges kauft der Nutzer alle diejenigen Positionen, die auf den hochgeladenen Belegen enthalten sind. Näheres regelt die in Anlage XY befindliche Preistabelle.
  6. Nutzerkonten
    Der Nutzer kauft auch für Remonon ein, wenn ein auf ihn lautendes Nutzerkonto beim Lieferanten vorliegt. Sollte aufgrund der Bestimmungen des Lieferanten eine Zuordnung zu Remonon nicht möglich sein, so ist Remonon berechtigt, eine Änderung des Nutzerkontos, das die Wirkung der Willenserklärung des Nutzers für und gegen Remonon klar und eindeutig herausstellt, herbeizuführen. Remonon ist berechtigt, selbständig eine Änderung der Angaben in den Nutzerkonten herbeizuführen und zu diesem Zwecke selbst Kontakt mit den jeweiligen Lieferanten aufzunehmen.
  7. Zahlung
    Die Bezahlung über Remonon kann mit allen gültigen Zahlungsmitteln z. B. mittels
    • Amazon Pay
    • Apple Pay
    • Google Pay
    • Kreditkarte
    • Lastschrift
    • Vorkasse
    • Bezahlung bei Abholung
    • Giropay
    • Paydirekt
    • PayPal
    • Klarna
    • Skrill
      In EURO als gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb der EU erfolgen.
  8. Erlöschen der Vertretungsmacht
    Die in Ziff. 2 beschrieben Vertretungsmacht erlischt, mit der Deaktivierung des Nutzerkontos automatisch.

§ 5 VERKAUF AN DIE NATO-STREITKRÄFTE

Remonon verkauft Waren ausschließlich an den Käufer. Es liegt ein reines B2B-Geschäft vor. Der Käufer wiederum setzt den Nutzer als ihren Vertreter ein. Die Vertretungsmacht des Nutzers gegenüber dieser, ist mit der Einreichung des NF1-Formulars Remonon gegenüber nachgewiesen.

  1. Ablauf
    Die Einrichtung des NF1-Formulars geschieht durch Upload in der Remonon-App durch den Nutzer. Es ist darauf zu achten, dass dieses ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Das NF1-Formular muss bis zum vierten Werktag des darauffolgenden Monats in dem Einkäufe getätigt werden, hochgeladen sein. Sobald das NF1-Formular hochgeladen ist, darf der Nutzer für Remonon bei Dritten und bei Remonon als Vertreter des Käufers einkaufen.
  2. Lieferung
    Bei Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon) etc. gelten zusätzlich zu den oben genannten die folgenden Bedingungen:
  3. Lieferadresse
    Die Lieferung erfolgt an die vom Nutzer angegebene Lieferanschrift, innerhalb Europas.
  4. Gefahrübergang bei Versendung
    Wird die Ware auf Wunsch des Nutzers als Stellvertreter der NATO-Streitkräfte an diesen versandt, so geht mit der Absendung an die vom Nutzer als Besteller angegebene Adresse, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  5. Macht/Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag)
    Ist die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Remonon ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Remonon unverzüglich an den Nutzer zurückerstattet.
  6. Leistungsverweigerungsrecht
    Remonon kann außerdem die Leistung gegenüber dem Nutzer verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Nutzern an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Remonon unverzüglich erstattet.
  7. Rücksendung
    Remonon akzeptiert nur solche Belege für Waren und Dienstleistungen, die von der US-Army angenommen werden. Rücksendungen sind ausgeschlossen. Sollte der Nutzer bei Remonon hochladen, verzichtet er auf jegliche Rücksendung oder Rücknahme, selbst dann, wenn unser Lieferant uns gegenüber hierzu bereit wäre.
    Der Nutzer wird gebeten bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte, zu verwenden. Der Nutzer wird gebeten zur Rücksendung den der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber zu verwenden. Es handelt sich dabei um die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit. Den Nutzer trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn der Nutzer allerdings eine unnötig teure Versandart wählt, kann dieser unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an Remonon zu zahlen.

§ 6. AUSLAGENERSTATTUNG UND GUTHABEN

Der Nutzer legt als Stellvertreter von Remonon bei seinem Einkäufen beim Lieferanten Geld für die vollständige Zahlung der Waren und Dienstleistungen aus. Diese Zahlungen erfolgen brutto inklusive der Umsatzsteuer. Wenn er wiederum Waren bei Remonon einkauft, kommt ihm die Umsatzsteuerbefreiung nach dem NATO-ZAbk zu Gute.

  1. Abwicklung über Wise.
    Wise ist ein Online-Geldtransfer-Service für Fremdwährungen. Es werden alle Einkäufe über Remonon durch den Nutzer erfasst. Remonon verrechnet dann auf einer monatlich zu erstellenden Sammelrechnung alle vom Nutzer verauslagten Einkäufe unserer umsatzsteuerbefreiten Abrechnung. Remonon erstattet dem Nutzer dann die Differenz als Guthaben über Wise auf sein angegebenes Bankkonto.

§ 7. MÄNGELRECHTE

  1. Sach- und Rechtsmängel
    Vertragspartner von Remonon wird der „Käufer“. Dieser ist Unternehmer i. S. des § 14 BGB. Es wird daher jegliche Gewährleistung oder Haftung von Remon gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Gleichwohl bietet Remonon die Ansprüche, soweit sie dem Nutzer dem Lieferanten gegenüber zustünden, kulanterweise an. Diese Ansprüche werden an den Nutzern als Vertreter des Käufers abgetreten. Die Ausübung der Mängelrechte gegenüber Dritten erfolgt als Stellvertreter von Remonon. Remonon gewährt entsprechend dem Nutzer die Ausübung seiner Rechte, wie vom Dritten gewährt, im jeweiligen Umfang. Die nachfolgenden Bestimmungen entsprechen den üblichen Rechten von Verbrauchern im Falle des Vorliegens von Sachmängeln.
    Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) haftet Remonon nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregreß bleibe in jedem Fall unberührt. In Ergänzung der gesetzlichen Regelung ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gelieferten Produktbeschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt Remonon nehmen wir keine Haftung.
  2. Prüf- und Rügeobliegenheit
    Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat uns Remonon die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.
  3. Verjährung
    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang der von uns gelieferten Ware an den Nutzer als Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  4. Ausschluss bei Gebrauchtwaren
    Beim Verkauf gebrauchter Güter ist die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden.
  5. Abweichende gesetzliche Bestimmungen
    Soweit das geltende Recht gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von Remonon einzuholen.
  6. Sach- und Rechtsmängel
    Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregreß bleiben in jedem Fall unberührt. In Ergänzung der gesetzlichen Regelung ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gelieferten Produktbeschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung. 3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.
  7. Wahlrecht
    Ist die Ware mangelhaft, können wir kann Remonon wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgt. Das gesetzliche Verweigerungsrecht von Remonon bleibt unberührt.
    Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir Remonon die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns Remonon stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  8. Ausschluss bei unerheblichen Mängeln
    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  9. Ausschluss von Ansprüchen wegen zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen
    Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  10. Rückgriffsansprüche
    Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen Remonon bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  11. Rücktritt
    Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.
  12. Ausschlussklausel vergebliche Aufwendungen
    Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
  13. Widerrufsrecht
    Ein Widerrufsrecht zugunsten des Käufers besteht nicht. Soweit ein Widerrufsrecht von Dritten gewährt wird, ist der Nutzer berechtigt, dieses als Stellvertreter von Remonon für die Army geltend zu machen.

§ 8 HAFTUNG

Remonon haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadens- und Aufwendungsersatz für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 des Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) begründen.
Für sonstige Schäden haftet Remonon ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, Remonon haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistig Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ansonsten haftet Remonon nur, soweit vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Remonon ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung dieser Seite entstehen.
Die Haftung beschränkt sich auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Remonon oder deren Erfüllungsgehilfen und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet Remonon nicht. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, unabhängig vom Verschuldensgrad und Schäden, die durch arglistiges Verhalten entstehen. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Nutzern gegen Datenverlust beruhen.
Remonon ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Remonon für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Schadensersatz und Haftung Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung von Remonon auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9. BETRIEB DER Remonon-APP

Remonon bemüht sich um einen reibungslosen Betrieb der Remonon-App und ihrer jeweiligen Dienste. Jedoch kann Remonon nicht gewährleisten, dass die Remonon-App zu jeder Zeit technisch fehlerfrei funktioniert. Remonon ist nicht verantwortlich für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Qualität der über die Dienste zur Verfügung gestellten Daten, die von Dritten für die Dienste bereitgestellt werden. Solche Daten werden von der Remonon nicht inhaltlich überprüft oder modifiziert.

§ 10 VERANTWORTLICHKEIT DES NUTZERS

Der Nutzer hat die Remonon App sachgemäß zu nutzen. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Dienste oder eigene Inhalte, nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, gesetzliche Bestimmungen (insbesondere datenschutzrechtliche Vorschriften), Rechte Dritter (Urheber-, Namens- und Markenrechte, sowie das Recht am eigenen Bild oder sonstige Persönlichkeitsrechte), sonstige gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer Dritten den Zugriff auf die Dienste gewährt.
Ferner hat der Nutzer als der Vertreter von Remonon die in der App angezeigten Vorgaben bei der Verwendung des NF1-Forms wie von der US-Army bzw. der Bundesfinanzverwaltung einzuhalten. Ansonsten kann eine Auszahlung nicht erfolgen. Eine nachträgliche Änderung der Angaben im NF1-Form darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Remonon erfolgen.

§ 11 DATENERFASSUNG

Wesentlicher Bestandteil der Dienste ist die Datenerfassung bezogen auf Daten, die der Nutzer in der App eingetragen hat (vgl. Anmeldung Ziff. 2.1.). Soweit dabei auch personenbezogene Daten erfasst werden, ist Remonon beim Einkauf über den Nutzern als Stellvertreter für Nutzer für die Verarbeitung verantwortlich. Beim Verkauf an den Nutzern als Stellvertreter der NATO-Streitkräfte sind die NATO-Streitkräfte für die Verarbeitung verantwortlich, Remonon fungiert ausschließlich als Auftragsverarbeiter. Mit dem Eintrag seiner Daten in die App willigt der Nutzer in die Datenverarbeitung durch Remonon im Rahmen der Erfüllung dieser AGB ein. Remonon stellt durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen, sowie die Verwirklichung des Schutzes der betroffenen Person sicher. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Nutzer über einen Zugriff auf die Dienste Informationen (indirekt) über die jeweiligen Personen (Nutzerverhalten, Standort etc.) erhält.

§ 12 DATENTRANSPORT

Remonon schuldet ein Bemühen, dass die vom „Nutzern“ vertragsgemäß gespeicherten „Daten“ und die „Software“ im World-Wide-Web von der Öffentlichkeit in dem zeitlich vereinbarten Umfang unter Berücksichtigung der vereinbarten „Wartungsfenster“ und „Verfügbarkeiten“ über das Internet abrufbar sind. Dabei bezeichnet der Terminus „abgerufen“, dass der „Nutzer“ die „Daten“ und die „Software“ in den Arbeitsspeicher seines Rechners laden kann und Zugriff auf eigene „Daten“ hat, die für ihn im Rechenzentrum von Remonon gespeichert und verarbeitet werden. Remonon übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg der Abrufbarkeit von „Software“ oder „Daten“, soweit nicht ausschließlich das von Remonon betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird. Wird der Datentransport vereinbarungsgemäß über das Internet vorgenommen, schuldet Remonon erfolgsbezogen nur die Einspeisung der Signale in das öffentlich abrufbare Internet, nicht aber, dass der „Nutzer“ die „Daten“ auch jederzeit und von Orten seiner Wahl abrufen kann. Die omnipräsente, ubiquitäre Erreichbarkeit der „Software“ und „Daten“, die im Rechenzentrum für den „Nutzern“ vorrätig gehalten werden, kann Remonon aufgrund der Struktur des Internets sowie des Umstandes, dass sie die Betreiber und Vermittler der Datennetze selbst weder auswählt noch faktische Beherrschungsmöglichkeiten für die Remonon bestehen, nicht gewährleisten.
Die Verfügbarkeit des „Systems“ besteht im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Remonon und deswegen zwar regelmäßig rund um die Uhr (24/7), jedoch insbesondere nicht bei Ausfallzeiten durch Wartung („Wartungsfenster“) sowie Zeiten, in denen das Rechenzentrum aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Remonon liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

§ 13 PFLICHTEN DES NUTZERS

Sofern der „Nutzer“ die genannten Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, ist Remonon berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen vorläufig nicht zu erbringen und kann nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung des Vertrages erklären. Remonon gerät nicht in Verzug, solange der „Nutzer“ die ihm obliegenden Leistungen nicht erbringt.
Der „Nutzer“ hat in jedem Fall sicherzustellen, dass er über die erforderliche Rechte verfügt, die von ihm in dem „System“ hochgeladenen Informationen der Remonon und/oder anderen Nutzern gegenüber bekannt zu machen. Betroffen sein können datenschutz- oder geheimhaltungsrechtliche Belange von Personen oder Unternehmen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten Dritter, welche der „Nutzer“ mittels des „Systems“ verarbeitet.
Sollte es bei der Nutzung des „Systems“ zu Störungen kommen, so wird der „Nutzer“ von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. In jedem Fall muss eine Störungsmitteilung des „Nutzern“ folgende Informationen beinhalten:

  • Nutzername oder Benutzername
  • Leistungsort (Straße, Nummer, PLZ, Ort)
  • Beschreibung der Störung (sporadisch oder permanent)
  • Leistungsbeeinträchtigung

Für die Störungsmeldung steht dem „Nutzer“ das Hilfecenter der Remonon 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Es ist erreichbar unter https://remonon.com/help sowie auch innerhalb der Remonon Apps. Außerdem kann der „Nutzer“ Störungen per E-Mail an support@remonon.com melden.
Der „Nutzer“ ist verpflichtet, bei der Wahl seines persönlichen Passworts für den Zugang zum System erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet. Auch empfehlen wir zusätzlich die Aktivierung der 2-Faktor-Authentifizierung im Benutzerprofil.
Der „Nutzer“ ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten „Dritten“ geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte „Dritte“ aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch „Dritte“ für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Passwort ist regelmäßig, beispielsweise einmal pro Jahr, zu ändern. „Dritte“, die den Internet-Anschluss des „Nutzern“ mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind zu einer Änderung des Passworts nicht befugt. Verstößt der „Nutzer“ gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz der Remonon entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der Remonon von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Remonon von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche der Remonon, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Für die unverzügliche Kenntnisnahme von elektronisch zugestellten Nachrichten hat der „Nutzer“ selbst einzustehen. Remonon schuldet keine dahingehende Überwachung der Nutzungsaktivitäten des „Nutzern“. Der „Nutzer“ ist dazu verpflichtet, die bei der Registrierung eingegebenen Daten, insbesondere aber nicht ausschließlich die Kontaktdaten (u.a. Name, E-Mail, Telefonnummer), aktuell zu halten. Deswegen ist der „Nutzer“ verpflichtet, jede Änderung der Daten unverzüglich durch Änderung des entsprechenden Eintrags im Nutzerprofil zu ändern. Sollte dem „Nutzern“ eine Änderung der Daten auf diesem Wege nicht möglich sein, so wird er die geänderten Daten unverzüglich per E-Mail an Remonon übermitteln.

§ 14 VERTRAGSSTRAFE

Sollte der Nutzer sich anmelden und entweder innerhalb von einem Jahr nicht mindestens ein NF1-Formular hochgeladen und mit einem Mindestumsatz von 50,00 EUR oder aber der Nutzer mehrere als nur einen Account anzulegen, so steht es Remonon freu eine Vertragsstrafe i. H. v. 100,00 EUR festzusetzen.

§ 15 VORÜBERGEHENDE SPERRUNG, VORBEHALT

Zum Schutze des „Nutzern“ wird Remonon den Zugang zum Nutzungsprofil vorläufig sperren, wenn in kurzer Folge nacheinander vier (4) Mal ein falsches Passwort zu dem jeweiligen Benutzernamen eingegeben wurde. Der Account ist dann für einen gewissen Zeitraum nicht mehr nutzbar. Erfolgt danach erneut die Eingabe eines falschen Passworts, wird der Account dauerhaft gesperrt. Die Nutzung von Remonon ist dann so lange nicht mehr möglich, bis der „Nutzer“ eine E-Mail an die Adresse support@remonon.com mit der Bitte um Wiederherstellung des Accounts sendet. Erst dann kann der „Nutzer“ über einen Link ein neues Passwort generieren und die Nutzung fortsetzen.
Remonon ist außerdem berechtigt, den Zugang der „Nutzer“ zum „System“ vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Nutzer“ rechtswidrige Inhalte in den von Remonon überlassenen Medien speichert oder mit diesen verbreitet. Rechtswidrig im Sinne dieser Vorschrift ist insbesondere die Nutzung des „Systems“ zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter, sofern hierfür nicht eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
Die Sperrung nach Absatz 2 ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist und/oder eine gerichtliche und/oder behördliche Entscheidung vorliegt.
Dem Nutzer ist es nicht erlaubt, während der Kontrolle bzw. Ergänzung der durch die Textanalyse von Remonon erkannten Informationen vorsätzlich fehlerhafte Informationen an Remonon zurückzugeben, da diese zu einer Verschlechterung des Remonon-Dienstes führen können. Sollte der Nutzer wiederholt bewusst fehlerhafte Informationen an Remonon übermitteln, ist Remonon berechtigt, den Zugang des Nutzers unter vorheriger Ankündigung teilweise oder dauerhaft zu sperren.

§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Textform
    Ergänzungen und Abänderung der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (126b BGB). Dies gilt auch für Änderungen dieser Textformklausel.
  2. Anwendbares Recht
    Der zwischen dem Käufer und Remonon abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit Remonon aufgrund dieser AGB mit dem Käufer den NATO-Streitkräfte i. S. des § 14 Abs. 1 BGB ist Nürnberg, Deutschland.
    Sofern Verbraucher i. S. des § 13 Abs. 1 BGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Remonon bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nürnberg, Deutschland.
  4. Streitbeilegung
    Remonon bietet den vorliegenden Dienst dem Käufer den NATO-Streitkräfte als fiskalisch handelnde öffentliche Stelle an. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Remonon weder verpflichtet noch bereit.
  5. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

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